Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen tuneFlow (Fortune Chidera Azodiro, Detmolder Straße 38, 28207 Bremen) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung und Systemintegration.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung durch tuneFlow zustande. Angebote von tuneFlow sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. tuneFlow erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Können, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Einmalige Setup-Gebühren sind vor Projektbeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt tuneFlow alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 7 Haftungsbeschränkung

tuneFlow haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

§ 8 Kündigung

Laufende Retainer-Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.